AGB

Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie eventuelle Einkaufsbedingungen, unserer Vertragspartner haben keine Geltung für die mit uns abgeschlossenen Verträge, auch wenn wir Ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen. Kaufverträge werden von uns ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen abgeschlossen, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt worden ist. Mit dem Käufer wird hiermit vereinbart, daß diese Bedingungen aufgrund einer einmaligen Geschäftsverbindung unter Einbeziehung dieser Bedingungen auch für alle zukünftigen Abschlüsse Anwendung finden, auch wenn dieses im Einzelfall nicht besonders vereinbart werden sollte.

2. Angebote.
Unsere Angebote und Listenpreise sind freibleibend Bestellungen, auch solche, die bei unseren Vertretern und deren Mitarbeitern aufgegeben werden, werden für uns erst durch unsere schriftliche Verkaufsbestätigung verbindlich. Abmachungen, die nicht in der Bestätigung enthalten sind, haben keine Gültigkeit. Für Fehler bei der Übermittlung von Aufträgen übernehmen wir keine Verantwortung. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, vereinbarte Preise um die uns seit Vertragsabschluß entstandenen Kostenänderungen zu erhöhen. Ist bei Abrufaufträgen eine Frist für die Abnahme der Ware nicht bestimmt, so ist sie spätestens 6 Monate nach Auftragseingang zur Lieferung abzurufen.

3. Kreditwürdigkeit.
Der Kaufvertrag ist unter der Voraussetzung unverminderter Kreditwürdigkeit des Käufers abgeschlossen. Ungünstige Auskünfte, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers und sonstige nach Vertragsabschluß bekanntwerdende Umstände, die eine Kreditgewährung ohne Deckung nach unserer Ansicht nicht mehr angebracht erscheinen lassen, berechtigen uns nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Mangelnde Kreditwürdigkeit kann u.a. angenommen werden, wenn aus früheren Lieferungen fällige Beträge noch nicht bezahlt sind oder dem Verkäufer eine entsprechende Auskunft einer Bank oder Auskunftei vorliegt, ohne daß der Käufer die Vorlage der Auskunft verlangen kann. Wir sind ferner berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In diesen Falle gilt die Rücknahme der Ware nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, daß der Rücktritt durch uns schriftlich erklärt wird. Auch werden sämtliche Forderungen - auch solche aus anderen Verträgen - ohne Rücksicht auf Stundung oder auf die Laufzeit hereingenommener Wechsel sofort fällig.

4. Preise.
Die Verkaufspreise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und gelten ab Werk oder Versandstation der Lieferanten. Die Preise der Auftragsbestätigungen sind unverbindlich. Berechnet werden sie am Tag der Lieferung gültigen Fabrikpreise. Ist der endgültige Preis höher als der Preis der Auftragsbestätigung, so ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung. Wenn in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung grundlegende Änderungen insbesondere Erhöhung auf dem Gebiet der Rohstoffe, Löhne oder der sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse eintreten, so wird der vereinbarte Preis auf die neuen Verhältnisse abgestellt. Etwa bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren des Käufers, Eintritt des Konkursfalles und Zahlungsverzuges.

5. Lieferzeiten.
Angenommene Lieferfristen sind unverbindlich, werden aber möglichst eingehalten. Lieferungsverzögerungen ohne Rücksicht auf die Ursache, berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag und auch nicht zu Schadenersatzansprüchen. Fälle höherer Gewalt oder sonstige vom Verkäufer nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen Mangel an Rohstoffen und dergleichen entbinden den Verkäufer von jeder Leistungsverpflichtung und berechtigen ihn ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn ein Versand aus Gründen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, gilt die Breitstellung der Ware als Angebot im Sinne des § 295 BGB.

6. Verpackung.
Verpackungsmaterial kann gesondert berechnet werden. Es wird nicht zurückgenommen mit Ausnahme wieder verwertbarer Paletten, für die nach ordnungsgemäßer Rückgabe eine Gutschrift erteilt wird, sofern sie berechnet wurden.

7. Versand.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Bei Vereinbarung einer Frachtvergütung ist die Fracht vom Käufer skontofrei zu begleichen. Der Lieferant ist nicht gehalten den Schaden zu ersetzen, der direkt oder indirekt mit dem Transport im Zusammenhang steht.

8. Zahlungsbedingungen.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Skontoabzüge sind nur innerhalb 8 Tagen zulässig, wenn sie in gesonderter schriftlicher Vereinbarung in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung bestätigt wurden und sofern alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Wird das Zahlungsziel (30 Tage) überschritten, können außerdem Zinsen in Höhe der Kreditkosten der Verkäufer, mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Bundesbankdiskontsatz berechnet werden. Weitergehende Ansprüche aus Zahlungsverzug bleiben unberührt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskontfähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet. Sie gehen zu Lasten des Käufers und sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Von uns hereingenommene Akzepte können wir vor dem Verfalltag jederzeit dem Käufer zurückgeben und Barzahlung verlangen, wenn wir inzwischen eine ungünstige Auskunft erhalten haben. Der Nachweis und die Vorlage einer solchen Auskunft kann vom Käufer nicht gefordert werden. Ein Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers mit oder wegen eigenen Forderungen gegen den Verkäufer ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, von weiteren Lieferungen zurückzutreten oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Käufer kann, solange er mit einer fälligen Zahlung in Rückstand ist, keine Nachfrist hinsichtlich der Lieferung setzen. Bei Überschreitung eines für den Käufer gesetzten Kreditobligos, dessen Höhe dem Käufer bei Auftragserteilung auf Wunsch mitgeteilt werden kann, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder den das Obligo übersteigenden Spitzenbetrag vorzeitig fällig zu stellen oder die Auslieferung der Ware solange zurückzustellen, bis die Obligo-Überschreitung abgebaut ist. Die Obligo-Überschreitung ist dem Käufer unter Fristsetzung zum Abbau mitzuteilen.

Privatverkauf nur gegen Barzahlungen oder mit EC-Karte abzüglich 2% Skonto möglich.

9. Mängelrügen / Mängelhaftung.
Mängelrügen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel an den Verkäufer anzuzeigen. Eine Gewährleistung wird nur dem ersten Käufer gegenüber gewährt. Nach Weiterver- oder bearbeitung sowie Weiterverkauf besteht kein Gewährleistungsanspruch mehr für Mängel. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist aber die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Dem Lieferanten ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware bzw. Lieferung zu besichtigen. Wird ein Mangel nachgewiesen, ist der Lieferant berechtigt, nach seiner Wahl Nachbesserung vorzunehmen oder er liefert mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Der Lieferant ist zu mindestens 3 Nachbesserungsversuchen berechtigt. Wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) verlangen. Voraussetzung hierfür ist, daß der Käufer alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Eine Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlung des Kaufpreises. Ferner besteht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Grund, sind - soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen. Soweit nicht in diesen Bedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen den Lieferanten und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Schäden irgendwelcher Art, auch aus § 828 ff BGB ausgeschlossen. Der Ausschluß umfaßt insbesondere auch Ansprüche wegen Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangenem Gewinn. Bei Verstoß gegen Montageanleitungen und Montagehinweise entfällt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Eigentumsvorbehalte.
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Zahlung sämtlicher Forderungen, auch der erst nach Vertragsabschluß neu entstehenden, unser Eigentum mit den Rechten aus § 43 und 46 KO, und zwar auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung der Saldoforderungen gegen den Käufer. Die Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware im Sinne des § 950 BGB erfolgt für uns unter Ausschluß des Eigentumerwerbs des Käufers. Auch die aus Be- und Verarbeitung entstehende Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Bei Vermischung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware mit uns nicht gehörenden Waren gemäß dem § 947 Absatz 1 und 2 BGB steht uns das Miteigentum an der durch Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Gesamtwert unserer und der verwendeten fremden Ware zu. Als Warenwert gilt der Rechnungswert, es sei denn, daß ein anderer vom Rechnungswert abweichender Wert nachgewiesen wird. Der Käufer darf unser Eigentum, auch die durch Vermischung oder Verarbeitung entstandenen waren, nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern und nur, solange er nicht in Zahlungsrückstand gekommen ist. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn die Forderungen hieraus samt allen Nebenrechten auf uns übergehen. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum  an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Verwertung unserer Ware oder der Waren, die aus Vermischung oder Verarbeitung daraus entstanden sind, tritt der Käufer hiermit sämtlich im voraus an uns ab, soweit es sich um Forderungen aus der Verwertung von Miteigentum handelt, jedoch nur in Höhe unseres Miteigentumanteils gemäß den vorstehenden Bedingungen. Werden die von uns gelieferten waren mit einem Grundstück verbunden (§946 BGB) und ist der Käufer gleichzeitig Grundstückseigentümer, so hat er auf Verlangen an rangbereitester  Stelle eine Sicherungshypothek in Höhe des Rechnungswertes unserer Waren zu bestellen. Der Käufer verzichtet auf die Rechte aus § 50 der Vergleichsordnung. Eine Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erfolgt zu dem jeweiligen Tagespreis am Tage der Rücknahme und unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen etwaigen Wertminderung. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherheiten dessen Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 25%, so ist auf Verlangen des Käufers der Verkäufer nach seiner Wahl insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Käufer ist verpflichtet, alle uns zur Sicherheit dienenden Waren gegen Transport-, Feuer-, Wasser-, und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf unser Verlangen den Versicherungsabschluß sowie die Zahlungen der Prämien nachzuweisen. Beim Eingreifen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen der uns hiernach als Sicherheiten dienenden Waren oder der abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns sofort telefonisch und zusätzlich durch eingeschriebenen Eilbrief Mitteilung zu machen. Der Mitteilung sind etwa vorliegende Pfandprotokolle, vorläufige Zahlungsverbote, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse und dergleichen beizufügen, im Falle der Pfändung von Vorbehaltsware auch eine eidesstattliche Versicherung über die Identität der gepfändeten mit der von uns gelieferten Ware. Alle Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung solcher Eingriffe, insbesondere Kosten von Interventionsprozessen, gehen zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden.

11. Datenspeicherung.
Dem Käufer ist bekannt, daß der Lieferant im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten speichert und verwendet. Eine besondere Mitteilung hierüber erfolgt nicht.

12. Muster, Zeichnungen, Preislisten.
Diese bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung nicht veröffentlicht werden. Das überlassene Material ist nach Aufforderung kostenlos zurückzugeben.

13. Erfüllungsort.
  Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für etwaige Ansprüche, wie Gewährleistungsanspruch, der TÜRENFACHGROSSHANDEL D. GOLDHAGEN GmbH ist BEUREN.

14. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand - auch für Wechsel-, Scheckklagen und Mahnverfahren - für die Firma TÜRENFACHGROSSHANDEL D. GOLDHAGEN GmbH gilt ausschließlich MÜHLHAUSEN für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag.

 

Türenfachgrosshandel
D. Goldhagen GmbH